Allgemeine Geschäftsbedingungen
Letzte Änderung: 21.03.2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Euripidis Kitsos Photography (nachfolgend „Fotograf“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“) über fotografische Dienstleistungen, insbesondere Hochzeitsreportagen, standesamtliche Trauungen, Taufreportagen und Paarshootings.
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Fotograf stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss und Buchung
(1) Die Darstellung der Pakete auf der Website stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Angebotsabgabe.
(2) Der Vertrag kommt zustande durch:
a) Schriftliche Bestätigung der Buchung per E-Mail durch den Fotografen, und
b) Eingang der Anzahlung gemäß § 4.
(3) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen AGB. Diese sind unter https://hochzeitsfotograf.photography/agb.html jederzeit abrufbar.
(4) Der Fotograf reserviert den vereinbarten Termin erst nach Eingang der Anzahlung verbindlich.
(5) Dem Kunden steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss. Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung.
§ 3 Leistungsumfang
3.1 Pakete
(1) Der Leistungsumfang richtet sich nach dem gebuchten Paket:
Essenz (ab 990 €)
- Exklusiv für standesamtliche Trauungen
- 3 Stunden fotografische Begleitung
- Maximal 1 zusätzliche Stunde buchbar (120 €)
- Alle Fotos (ca. 100–150), professionell nachbearbeitet
- USB-Stick und passwortgeschützte Online-Galerie
- Drucklizenz für den Privatgebrauch
Klassik (ab 2.890 €)
- 8 Stunden fotografische Begleitung
- Alle Fotos (400+), professionell nachbearbeitet
- DIN A3 Hochzeitsalbum (36 Seiten)
- Handgefertigte Aufbewahrungsbox
- Probeshooting (Engagement Shooting)
- Gäste-Galerie zum Teilen
- Ablaufplanung
- USB-Stick und passwortgeschützte Online-Galerie
- Drucklizenz für den Privatgebrauch
- Zusätzliche Stunden buchbar (120 €/Stunde)
Reportage (ab 3.490 €)
- 12 Stunden fotografische Begleitung
- Alle Fotos (600+), professionell nachbearbeitet
- DIN A3 Hochzeitsalbum (50 Seiten)
- Handgefertigte Aufbewahrungsbox
- Probeshooting (Engagement Shooting)
- Schönwetter-Garantie (siehe § 3.3)
- 24h Sneak Peeks (10 Fotos)
- Gäste-Galerie zum Teilen
- Ablaufplanung
- USB-Stick und passwortgeschützte Online-Galerie
- Drucklizenz für den Privatgebrauch
- Zusätzliche Stunden buchbar (120 €/Stunde)
Prestige (ab 3.990 €)
- Ganztagesbegleitung ohne Zeitlimit
- Alle Fotos (800+), professionell nachbearbeitet
- DIN A3 Hochzeitsalbum (74 Seiten)
- Handgefertigte Aufbewahrungsbox
- Probeshooting (Engagement Shooting)
- Schönwetter-Garantie (siehe § 3.3)
- 24h Sneak Peeks (10 Fotos)
- After Wedding Shooting an einer Wunschlocation
- Gäste-Galerie zum Teilen
- Ablaufplanung
- 2-Wochen-Express-Lieferung
- USB-Stick und passwortgeschützte Online-Galerie
- Drucklizenz für den Privatgebrauch
- Parentbooks und Fine Art Prints optional buchbar
(2) Die angegebenen Fotoanzahlen sind Erfahrungswerte und keine garantierte Mindestmenge. Die tatsächliche Anzahl variiert je nach Ablauf, Lichtverhältnissen und Ereignissen des Tages.
(3) „Ab“-Preise gelten für Veranstaltungen im Großraum Stuttgart. Bei Veranstaltungen außerhalb wird eine individuelle Fahrtkostenpauschale vereinbart.
3.2 Essenz-Paket — Einschränkungen
(1) Das Essenz-Paket ist ausschließlich für standesamtliche Trauungen vorgesehen.
(2) Die maximale Begleitungsdauer beträgt 4 Stunden (3 Stunden Basispaket plus maximal 1 zusätzliche Stunde).
(3) Für ganztägige Hochzeitsreportagen stehen die Pakete Klassik, Reportage und Prestige zur Verfügung.
3.3 Schönwetter-Garantie
(1) Die Schönwetter-Garantie ist in den Paketen Reportage und Prestige enthalten.
(2) Sollte das Brautpaarshooting am Hochzeitstag aufgrund schlechter Witterungsbedingungen nicht wie geplant im Freien stattfinden können, hat der Kunde Anspruch auf einen kostenlosen Nachholtermin für Outdoor-Portraitfotos.
(3) Der Nachholtermin wird in gemeinsamer Absprache innerhalb von 3 Monaten nach der Hochzeit durchgeführt.
(4) Die Entscheidung, ob die Witterung einen Nachholtermin rechtfertigt, wird gemeinsam am Hochzeitstag getroffen.
3.4 Zusätzliche Stunden
(1) Zusätzliche Stunden können bei den Paketen Klassik und Reportage während des Hochzeitstages spontan hinzugebucht werden.
(2) Der Preis beträgt 120 € pro zusätzlicher Stunde.
(3) Beim Essenz-Paket ist maximal 1 zusätzliche Stunde buchbar. Beim Prestige-Paket entfällt die Regelung (Ganztag ohne Zeitlimit).
3.5 Probeshooting
(1) Das Probeshooting (Engagement Shooting) ist in den Paketen Klassik, Reportage und Prestige enthalten.
(2) Es findet in der Regel 2–3 Wochen vor der Hochzeit an einer gemeinsam vereinbarten Location statt.
(3) Dauer: ca. 1–2 Stunden inklusive Anfahrt.
(4) Wird das Probeshooting vom Kunden nicht in Anspruch genommen, besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Verrechnung.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Alle genannten Preise sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben (Kleinunternehmerregelung).
(2) Die Zahlung erfolgt in zwei Raten:
a) Anzahlung: 50 % des Paketpreises bei Buchung. Die Anzahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
b) Restzahlung: 50 % des Paketpreises, fällig 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin.
(3) Zusätzliche Stunden, optionale Produkte (Parentbooks, Fine Art Prints, zusätzliche Albumseiten) und Fahrtkostenpauschalen werden nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt. Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung.
(4) Zahlungen sind per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu leisten.
(5) Bei Zahlungsverzug ist der Fotograf berechtigt, die Bearbeitung und Auslieferung der Fotos bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzuhalten.
§ 5 Stornierung und Rücktritt
5.1 Stornierung durch den Kunden
(1) Stornierungen sind schriftlich (E-Mail genügt) mitzuteilen.
(2) Bei Stornierung fallen folgende Kosten an:
a) Bis 6 Monate vor dem Termin: kostenlose Stornierung. Die Anzahlung wird vollständig erstattet.
b) 6 bis 3 Monate vor dem Termin: 30 % des Paketpreises. Ein über die Stornokosten hinausgehender Teil der Anzahlung wird erstattet.
c) 3 Monate bis 4 Wochen vor dem Termin: 50 % des Paketpreises (entspricht der Anzahlung).
d) Weniger als 4 Wochen vor dem Termin: 100 % des Paketpreises.
(3) Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass dem Fotografen ein geringerer Schaden entstanden ist.
5.2 Terminverschiebung
(1) Eine einmalige Terminverschiebung ist bis 3 Monate vor dem ursprünglichen Termin kostenfrei möglich, sofern der neue Termin beim Fotografen verfügbar ist.
(2) Bei Verschiebungen unter 3 Monaten vor dem Termin gelten die Stornierungskosten gemäß § 5.1, es sei denn, es wird einvernehmlich eine andere Regelung getroffen.
5.3 Stornierung/Ausfall durch den Fotografen
(1) Sollte der Fotograf aus unvorhersehbaren Gründen (Krankheit, Unfall, höhere Gewalt) nicht in der Lage sein, den Termin wahrzunehmen, informiert er den Kunden unverzüglich und wird nach besten Kräften einen qualifizierten Ersatzfotografen organisieren.
(2) Ist kein Ersatz möglich, werden bereits geleistete Zahlungen vollständig erstattet.
(3) Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Fotograf hat den Ausfall zu vertreten. Bei einfacher Fahrlässigkeit und Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe des vereinbarten Paketpreises. Diese Begrenzung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 6 Durchführung und Mitwirkung
(1) Der Kunde stellt sicher, dass der Fotograf am Veranstaltungstag ungehinderten Zugang zu allen relevanten Räumlichkeiten und Bereichen hat.
(2) Der Kunde informiert den Fotografen rechtzeitig über den geplanten Ablauf, besondere Wünsche, wichtige Personen und eventuelle Einschränkungen der Location.
(3) Der Fotograf arbeitet dokumentarisch und unauffällig. Er ist jedoch berechtigt, für das Brautpaarshooting und Gruppenfotos Anweisungen zu geben.
(4) Der Fotograf wählt die Fotos, die bearbeitet und ausgeliefert werden, nach eigenem künstlerischem Ermessen aus. Es besteht kein Anspruch auf Herausgabe von Rohdaten (RAW-Dateien), nicht ausgewählten oder unbearbeiteten Fotos.
§ 7 Lieferung und Bearbeitung
(1) Die Lieferzeiten sind wie folgt:
- 24h Sneak Peeks (Reportage + Prestige): Innerhalb von 24 Stunden nach der Hochzeit
- Vollständige Fotogalerie: 4–6 Wochen nach der Hochzeit
- Vollständige Fotogalerie (Prestige 2-Wochen-Express): 2 Wochen nach der Hochzeit
- Hochzeitsalbum: 8–12 Wochen nach Freigabe des Layouts durch den Kunden
(2) Die genannten Lieferzeiten sind Richtwerte. In der Hochzeitssaison (Mai–September) können sich die Zeiten verlängern. Der Fotograf informiert den Kunden rechtzeitig über eventuelle Verzögerungen.
(3) Die Fotos werden über eine passwortgeschützte Online-Galerie bereitgestellt und auf einem USB-Stick übergeben.
(4) Die Online-Galerie bleibt mindestens 6 Monate nach Upload verfügbar. Danach kann sie ohne Vorankündigung gelöscht werden. Der Kunde ist für die eigene Sicherung der Fotos verantwortlich.
§ 8 Urheberrecht und Nutzungsrechte
8.1 Urheberrecht
(1) Das Urheberrecht an allen Fotografien verbleibt beim Fotografen (§ 7 UrhG).
8.2 Nutzungsrechte des Kunden
(1) Der Kunde erhält mit vollständiger Bezahlung ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den privaten Gebrauch. Dies umfasst:
a) Anfertigung von Abzügen und Drucken für den Privatgebrauch
b) Veröffentlichung in sozialen Medien (Facebook, Instagram, WhatsApp etc.) mit Namensnennung des Fotografen
c) Verwendung auf privaten Hochzeitswebseiten
(2) Eine gewerbliche Nutzung (z.B. durch Locations, Dienstleister, Veröffentlichung in Medien) bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Fotografen.
(3) Die Bearbeitung, Veränderung oder Verfremdung der Fotos durch den Kunden oder Dritte (z.B. Nachbearbeitung mit Filtern, Zuschnitte die das Bildmotiv wesentlich verändern, Entfernung von Wasserzeichen) ist ohne Zustimmung des Fotografen nicht gestattet. Einfache Formatanpassungen für soziale Medien und private Druckerzeugnisse sind hiervon ausgenommen.
8.3 Veröffentlichungsrecht des Fotografen
(1) Der Fotograf darf die Fotos für eigene Zwecke verwenden, insbesondere:
a) Portfolio auf der Website
b) Soziale Medien (Instagram, Facebook etc.)
c) Werbematerialien (Print und Digital)
d) Einreichungen bei Wettbewerben und Publikationen
e) Profilen auf Hochzeitsportalen und Verzeichnissen
(2) Der Fotograf geht dabei sensibel mit den Fotos um und veröffentlicht keine Bilder, die den Kunden in einer unangenehmen oder peinlichen Situation zeigen.
(3) Sollte der Kunde eine Veröffentlichung grundsätzlich nicht wünschen, muss dies vor der Buchung schriftlich vereinbart werden. In diesem Fall wird eine individuelle Vereinbarung getroffen.
§ 9 Haftung
(1) Der Fotograf haftet bei Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Der Fotograf haftet auf Schadensersatz nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Fotograf auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Die Haftung für den Verlust von Bilddaten ist auf den Fall beschränkt, dass der Fotograf nicht alle zumutbaren Sicherungsmaßnahmen ergriffen hat (insbesondere doppelte Speicherkarten, regelmäßige Backups).
(4) Die Haftung ist, sofern in diesen AGB nicht abweichend geregelt, auf die Höhe des vereinbarten Paketpreises beschränkt. Diese Begrenzung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(5) Der Fotograf empfiehlt dem Kunden dringend, nicht allein auf die Fotografien des Fotografen als einzige Dokumentation der Veranstaltung zu vertrauen.
§ 10 Datenschutz
(1) Der Fotograf erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Vertragserfüllung und gemäß der Datenschutzerklärung auf der Website.
(2) Fotos, auf denen Hochzeitsgäste erkennbar abgebildet sind, werden im Rahmen der berechtigten Interessen des Fotografen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) für Werbezwecke verwendet, sofern der Kunde nicht gemäß § 8.3 Abs. 3 widerspricht. Das berechtigte Interesse des Fotografen an der Eigenwerbung überwiegt in der Regel die Interessen der abgebildeten Personen, da die Fotos im Rahmen einer gesellschaftlichen Veranstaltung entstehen und keine Personen in herabwürdigender Weise zeigen.
(3) Gäste, die nicht fotografiert werden möchten, können dies am Veranstaltungstag dem Fotografen mitteilen. Abgebildete Personen können der Verwendung ihrer Fotos zu Werbezwecken jederzeit widersprechen. Der Fotograf entfernt die betroffenen Bilder nach Eingang des Widerspruchs zeitnah aus seinen Veröffentlichungen.
§ 11 Höhere Gewalt
(1) Bei Ereignissen höherer Gewalt (Pandemie, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen), die die Durchführung unmöglich machen, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
(2) In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen vollständig erstattet.
(3) Weitergehende Ansprüche bestehen für beide Seiten nicht.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform (E-Mail genügt).
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Der Fotograf ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.